OnlyFans und Steuern in Deutschland
Die meistgestellte Frage vor dem Einstieg, und die mit den schlechtesten Antworten im Netz. Der einzige ernsthafte deutsche Erklärfilm zum Thema ist vier Jahre alt. Hier steht, was tatsächlich anfällt.
Das ist keine Steuerberatung. Wir sind eine Casting-Agentur, kein Steuerbüro, und dürfen im Einzelfall nicht beraten. Was hier steht, ist eine Orientierung, damit du weißt, wonach du fragst und was auf dich zukommt. Für deinen konkreten Fall brauchst du einen Steuerberater.
Diese Seite gilt für Deutschland. In anderen Ländern sieht es teilweise völlig anders aus, bis hin zu Standorten, an denen auf diese Einnahmen gar keine Steuer anfällt. Wir bewerten das hier ausdrücklich nicht. Wer im Ausland wohnt oder darüber nachdenkt, braucht Beratung vor Ort, und zwar bevor er umzieht.
Der Satz, den du zuerst hören musst
Wer in Deutschland wohnt, versteuert Einnahmen aus dieser Arbeit hier. Vollständig, ab dem ersten Euro, unabhängig davon, ob das Geld aus Deutschland kommt oder aus dem Ausland, und unabhängig davon, ob die Plattform etwas einbehält.
Dass OnlyFans in London sitzt und in Dollar abrechnet, ändert daran nichts. Maßgeblich ist, wo du deinen Wohnsitz hast, nicht wo die Plattform sitzt. Das ist keine Grauzone und keine Auslegungsfrage.
Was das Finanzamt sieht
Eine verbreitete Fehlannahme lautet, das falle schon nicht auf. Das ist seit Jahren überholt. Zahlungsdienstleister melden, Plattformen melden, und seit der Einführung der europäischen Meldepflicht für Plattformbetreiber fließen Daten über Einnahmen aus Plattformarbeit automatisch an die Finanzverwaltung.
Praktisch heißt das: Es geht nicht darum, ob das Finanzamt es erfährt, sondern wann. Und eine Nachzahlung mit Zinsen und Zuschlägen ist teurer als eine ordentliche Anmeldung von Anfang an.
Die drei Fragen, die du klären musst
1. Gewerbe oder selbständige Tätigkeit
Wer regelmäßig und mit Gewinnabsicht auftritt, betreibt in aller Regel ein Gewerbe und muss es beim Gewerbeamt anmelden. Das kostet je nach Kommune meist einen niedrigen zweistelligen Betrag.
Bei der Anmeldung fragt das Formular nach der Tätigkeit. Hier stolpern viele. Eine Bezeichnung wie „Erstellung und Vermarktung digitaler Medieninhalte" beschreibt die Sache und ist bei den meisten Ämtern unproblematisch. Frag deinen Steuerberater, was in deinem Fall passt, und schreib nichts hin, was nicht stimmt.
Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt mit einem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Der ist wichtiger als die Gewerbeanmeldung selbst, denn dort entscheidest du über die nächsten Punkte.
2. Kleinunternehmerregelung, ja oder nein
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit dich von der Umsatzsteuer, solange dein Umsatz die gesetzlichen Grenzen nicht überschreitet. Du weist dann keine Umsatzsteuer aus und führst keine ab.
Der Haken: Du kannst dir auch keine Vorsteuer erstatten lassen. Wer viel investiert, also Kamera, Licht, Technik, fährt unter Umständen ohne die Regelung besser. Das ist eine Rechenfrage, keine Glaubensfrage, und genau dafür ist ein Steuerberater da.
Wichtig zu wissen: Die Betragsgrenzen für die Kleinunternehmerregelung sind zum 1. Januar 2025 geändert worden. Prüfe die aktuellen Werte, bevor du dich entscheidest, und verlass dich nicht auf ältere Ratgeber im Netz.
3. Umsatzsteuer bei ausländischen Plattformen
Hier wird es unübersichtlich, und hier machen die meisten Ratgeber es sich zu leicht. Ob und wo Umsatzsteuer anfällt, hängt davon ab, ob die Plattform als Vermittler oder als Leistungserbringer auftritt, wo sie sitzt, und wo deine Kunden sitzen.
Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, hat das Thema weitgehend vom Tisch. Wer sie nicht nutzt, braucht dafür Beratung. Das ist der Punkt, an dem selbst gut gemeinte Blogtexte regelmäßig falsch liegen.
Was du absetzen kannst
Betriebsausgaben mindern deinen Gewinn und damit die Steuer. Was in diesem Beruf typischerweise dazugehört:
- Kamera, Objektive, Licht, Mikrofon, Stativ
- Computer und Software, anteilig nach beruflicher Nutzung
- Kleidung und Requisiten, die ausschließlich beruflich genutzt werden
- Anteilige Miete für einen Raum, wenn die strengen Voraussetzungen erfüllt sind
- Gesundheitstests, soweit beruflich veranlasst
- Reisekosten zu Drehs
- Steuerberatung selbst
Die Regel dahinter ist einfach: beruflich veranlasst, nachweisbar, belegt. Sammle Belege ab dem ersten Tag, auch wenn du noch nichts verdienst. Ausgaben vor der ersten Einnahme können absetzbar sein.
Wenn du bisher nichts angemeldet hast
Das ist häufiger, als du denkst, und es ist reparabel. Der Weg führt über eine Nachmeldung, im Zweifel über eine strafbefreiende Selbstanzeige. Beides gehört in die Hände eines Steuerberaters oder Fachanwalts, und zwar bevor das Finanzamt von selbst schreibt. Danach wird es deutlich enger.
Was du auf keinen Fall tun solltest: weitermachen und hoffen. Die Beträge wachsen, die Zinsen laufen, und die Meldewege werden dichter, nicht lockerer.
Wenn du für eine Produktion arbeitest
Ein Punkt, den Solo-Ratgeber nie erwähnen. Wer für eine Produktion vor der Kamera steht, ist nach der Rechtsprechung häufig nicht selbständig, sondern abhängig beschäftigt, weil er in die Produktionsorganisation eingegliedert ist. Das gilt ausdrücklich auch für Klein- und Komparsenrollen in Film- und Fernsehproduktionen.
Für dich heißt das: Frag jede Produktion, in welchem Verhältnis du arbeitest und wer welche Abgaben trägt. Ein Vertrag, der dich pauschal als selbständig bezeichnet, macht dich nicht selbständig. Im Zweifel klärt das ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung, und das kann man vorher machen statt hinterher.
Einen Steuerberater finden, der die Branche kennt
Das ist die eigentliche Hürde. Viele Kanzleien haben mit diesem Geschäft nie zu tun gehabt und tun sich schwer, manche lehnen ab. Das kostet Zeit und führt dazu, dass Leute es aufschieben, bis es teuer wird.
Wir arbeiten mit Steuerberatern in Deutschland und in den USA zusammen, die in dieser Branche erfahren sind und ohne Umschweife arbeiten. Wenn du einen Kontakt brauchst, frag uns, wir nennen dir einen.
Damit das klar ist: Wir bekommen dafür kein Geld. Das wäre für den Steuerberater berufsrechtlich auch gar nicht zulässig. Es ist eine Empfehlung, weiter nichts, und du bist frei, jemand anderen zu nehmen.
Die kurze Liste zum Mitnehmen
- Steuerberater suchen, bevor du anfängst, nicht danach. Sag offen, worum es geht.
- Gewerbe anmelden, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sorgfältig ausfüllen.
- Getrenntes Konto für die Einnahmen. Das erspart später Sortierarbeit.
- Jeden Beleg aufheben, ab Tag eins.
- Rücklage bilden. Was auf dem Konto liegt, gehört noch nicht dir.
Warum wir das schreiben
Weil es der Punkt ist, an dem Bewerber abspringen, und weil im deutschsprachigen Netz kaum jemand es erklärt. Wir haben nichts davon, wenn jemand anfängt und zwei Jahre später eine Nachzahlung bekommt, mit der er nicht gerechnet hat.
18 Nur für Personen ab 18 Jahren.
Stand dieser Seite: August 2026. Steuerrecht ändert sich, prüfe die aktuellen Werte. Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.
